Förderung Lüftungsanlage in Brandenburg

Partner: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau

Info: Ergänzt Förderung der KfW „Energieeffizient Sanieren“ und „Energieeffizient Bauen“ mit einem weiteren Tilgungszuschuss von bis zu 5%. Tilgungszuschuss erfolgt auch, wenn bereits Tilgungszuschuss von der KfW gewährt wurde.

Wer: kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften, private Investoren der Wohnungswirtschaft

Was:  Neubau (Effizienzhaus 55, 40 sowie 40 plus) oder Sanierung (Effizienzhaus 155, 100, 85, 70 sowie 55)

Relevanz Lüftungen: SEHR HOCH – Lüftung senkt Gesamtenergiebedarf des Gebäudes und ist teilweise technische Mindestanforderung bei KfW-Effizienzhäusern. Das Lüftungssystem von bluMartin senkt auch die Baukosten, da z.B. Brandschutzklappen nicht benötigt werden und vereinfacht die Planung.

Kriterien:

  • Sanierung
  • Neubau

Förderung für Mietwohnungsbau/Neubau mit mindestens 3 Mietwohnungen

Info: Zinsfreies Darlehen (20 oder 25 Jahren zinsfrei – anfängliche Tilgung min. 2% jährlich): bis zu 2.500 € pro m² Wohnfläche je nach Objektwirtschaftlichkeit.

Wenn ein Investor eine Zweckbindung von 25 Jahren eingeht: Zuschuss von 350 € pro m² Wohnfläche. Das Darlehen beträgt in diesem Fall bis zu 2.150 €  pro m² Wohnfläche.

Was: Mietwohnungsneubau, Wiederherstellung, Erweiterung, Nutzungsänderung und Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse (allgemein Umnutzung) – Ziel ist es, neue Mietwohnungen für bestimmte Zielgruppen zu sozial verträglichen Mieten zu schaffen.

Wer: Berechtigt sind natürliche und juristische Personen als Eigentümer, Erbbauberechtigte und Verfügungsberechtigte.

Relevanz Lüftungen: SEHR HOCH bis HOCH – Energiesparende Maßnahmen werden gefördert – das freeAir mit Wärmerückgewinnung kann bis zu 50% Heizenergie sparen. Zuschüsse richten sich nach erreichter Energieeinsparung.

Kriterien:

  • Sanierung
  • Neubau
  • Eigenleistung

Förderung für Modernisierung von Wohneigentum

Info: Darlehen für die Dauer von 20 Jahren zinsfrei. Die Tilgung beträgt 3 % jährlich. Zu den wesentlichen Fördervoraussetzungen gehören eine Mindesteigenleistung von 15 % sowie die Einhaltung von Einkommensgrenzen.

Ergänzend zur Landesförderung wird das zinsgünstige Programm der KfW angeboten.

Was: Wohneigentum – Modernisierung/Instandsetzung mit energetischer Sanierung

Voraussetzung: Die Kosten der Maßnahme betragen mindestens 500 € pro Quadratmeter Wohnfläche. Die Wohnungen müssen vor dem 2. Oktober 2009 errichtet worden sein. Die Maßnahmen sind nachhaltig, dienen der altergerechten Anpassung und/oder der energetischen Ertüchtigung

Wer: Antragsberechtigt sind Private Haushalte als selbst nutzende Wohnungseigentümer. Die Wohnung ist mindestens 20 Jahre selbst zu nutzen.

Relevanz Lüftungen: HOCH – durch ein Lüftungsgerät mit Wärmerückgewinnung kann ein Haus unter bestimmten Voraussetzungen bereits der EnEV entsprechen.

Kriterien:

  • Sanierung
  • Eigenleistung
  • Einkommensgrenze