Förderung Lüftungsanlage in Baden-Württemberg

Partner: Staatsbank für Baden-Württemberg (L-Bank)

Förderung der Finanzierung von Wohneigentum für Familien

Info: Darlehen mit Tilgungszuschuss für den Erwerb neuer und gebrauchter Immobilien – Die Basisförderung erfolgt in Form eines langfristigen Z 15-Darlehens mit 15-jähriger Zinsbindung und Zinsverbilligung. Der maximale Darlehensbetrag (z.B.: 292.000€ bei 4 Personen) ist abhängig von der Anzahl der minderjährigen Kinder im Haushalt. Gehören zum Haushalt mehr als zwei Erwachsene, erhöht sich das Darlehen ebenfalls.

Geeignet für Familien deren Einkommen unter 80.000€ liegt und die zu fördernde Wohnfläche maximal 90 m² (für 4 Personen) beträgt.

Tilgungszuschüsse können für zusätzlichen Familienzuwachs innerhalb von 6 Jahren gewährt werden.

Die Zusatzfinanzierung – Energieeffizienz richtet sich an Familien, die eine ältere Immobilie erwerben und energetisch sanieren. Der Erwerb der Immobilie wird mit der Basisförderung abgedeckt, die anschließende energetische Sanierung mit der Zusatzfinanzierung.

Wer: Gefördert werden Bauherren, Erwerber oder Eigentümer, die die geförderte Immobilie auch selbst bewohnen. Sie dürfen für ihre aktuelle oder zukünftige Familiensituation noch kein angemessenes Wohneigentum besitzen. Haushalte, in denen schwerbehinderte Menschen leben, können auch ohne Kinder eine Förderung erhalten.

Was: Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen. Die EnEV muss eingehalten werden. Für zusätzlichen Effizienzhaus-Standard kann eine „Eigentumsfinanzierung BW – Zusatzförderung“ in Anspruch genommen werden.

Relevanz Lüftungen: HOCH – Energiesparende Maßnahmen werden im Rahmen der Zusatzfinanzierung Energieeffizienz gefördert – das freeAir mit Wärmerückgewinnung kann bis zu 50% Heizenergie sparen – eine effiziente Lüftungsanlage verbessert den energetischen Standard und ist ein wichtiger Baustein zum Erreichen der KfW-Effizienzhaus-Anforderungen.

Kriterien:

  • Kauf/Sanierung einer Immobilie
  • Eigenleistung
  • Einkommensgrenze

Förderung des Einbaus von Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien

Info: Programm „Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien“ – Förderdarlehen mit vergünstigten Sollzinsen

Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Gesamtkosten, min. Darlehenshöhe 5.000€, max. Darlehenshöhe 50.000€.

Laufzeiten 10, 20 oder 30 Jahre mit jeweils 1 bzw. 2 tilgungsfreien Jahren. Der Sollzinssatz bleibt in den ersten 10 Jahren gleich.

Wer: Private Hauseigentümer, die mit erneuerbaren Energien heizen wollen, erhalten ein Förderdarlehen.

Was: Gefördert wird der Einbau in Neubau oder Sanierung von Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien.

Förderfähige Anlagen
  • Solarthermische Anlagen zur Warmwassererzeugung und/oder Raumheizung
  • Biomasseanlagen, zum Beispiel mit Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Biokraftstoffen
  • Holzvergaser-Zentralheizungen
  • Effiziente Wärmepumpen
  • Einzelanlagen zur Wärmeversorgung mit Kraft-Wärme-Kopplung (auch auf Basis fossiler Brennstoffe)
  • Gas- oder Ölbrennwertkessel als Spitzenlastkessel

Unabhängig von den Effizienzvorgaben im Merkblatt werden Luft-Luft-Wärmepumpen gefördert, wenn sie in Lüftungsanlagen in einem KfW-Effizienzhaus 70 oder besser eingebaut werden.

Kombination mit verschiedenen anderen Mitteln von Gemeinde, Land oder Bund sind möglich, z.B. den Zuschüssen des BAFA aus dem Marktanreizprogramm „Heizen mit erneuerbarer Energie“.

Relevanz Lüftungen: GERING – Schwerpunkt sind Heizungsanlagen

Kriterien:

  • Sanierung
  • Eigenleistung

Förderprogramm Wohnen mit Kind

Info: Langfristige Förderdarlehen (15.000€ bis 100.000€ über 25 Jahre) mit vergünstigten Sollzinsen zur Finanzierung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen für Familien mit mindestens einem Kind.

Wer: Private Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind (zum Zeitpunkt der Antragstellung)

  • Ehepaare
  • Alleinerziehende
  • Eheähnliche, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften

Gefördert werden Haushalte mit positiven Einkünften bis 200.000€ bzw. 100.000€ bei Alleinerziehenden. Entscheidend sind jeweils die Zahlen aus dem letzten Steuerbescheid.

Was: Neubau und Kauf von eigengenutzten Eigenheimen und Eingentumswohnungen

Relevanz Lüftungen: GERING – Energieeffizienz ist kein Kriterium für die Vergabe. Das Programm ist jedoch mit den KfW-Programmen Enerigeeffizient Bauen und Energieeffizient Sanieren kombinierbar.

Kriterien:

  • Kauf
  • Neubau
  • Eigenleistung
  • Einkommensgrenze

Förderung für Familien/ junge Ehepaare mit mittlerem Einkommen

Info: Förderung von Wohneigentum, wenn keine Basisförderung der Eigentumsfinanzierung BW möglich ist, in Form eines langfristigen Darlehens der L-Bank zu attraktiven Kapitalmarktkonditionen. Bei Familienzuwachs zusätzliche Zinsverbilligung sowie Tilgungszuschuss als ergänzende Förderung.

Wer: Kinderlose Paare und Alleinstehende, bei denen keine der Personen älter als 45 Jahre ist und Familien mit minderjährigen Kindern, deren Einkommen die zulässigen Einkommensgrenzen für die Basisförderung überschreiten.

Was: Bau und Erwerb neuer und gebrauchter Wohnhäuser oder Eigentumswohnungen sowie Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden zur Schaffung neuen Wohnraums

Damit auch Familien, die die strengeren Fördervoraussetzungen für die Basisförderung der Eigentumsfinanzierung BW – Z 15-Darlehen (derzeit) nicht erfüllen, eine Förderung bekommen können, sieht das Förderprogramm Wohnungsbau BW 2018/2019 die „Finanzierung Familienzuwachs – Optionsdarlehen neu“ als Alternative vor. Die Vorgaben der EnEV müssen eingehalten werden. Innerhalb von 6 Jahren kommt mindestens ein Kind zum Haushalt dazu (hierbei werden Tilgungszuschüsse gewährt und die Sollzinsen verbilligt). Die Wohnfläche darf max. 160 m² groß sein.

Relevanz Lüftungen: MITTEL – Lüftung mit Wärmerückgewinnung erhöht den energetischen Standard von Gebäuden und kann zur Einhaltung der EnEV-Vorgaben beitragen

Kriterien:

  • Erwerb von neuen und gebrauchten Immobilien
  • Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen
  • Eigenleistung
  • Einkommensgrenze

Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen für Wohnungseigentümergemeinschaften

Info:

  • Förderung von Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand
  • 0,00 % Sollzins
  • zusätzlicher 3-Prozent-Zuschuss bei energetischen Sanierungen zum Effizienzhaus oder zur Verbesserung der Barrierefreiheit

Wer: Wohnungseigentümergemeinschaften

Was: energetische Sanierung und barrierereduzierender Umbau des Wohnungsbestandes sowie die dortige Nutzung erneuerbarer Energien

Relevanz Lüftungen: SEHR HOCH bis HOCH – Energiesparende Maßnahmen werden gefördert – das freeAir mit Wärmerückgewinnung kann bis zu 50% Heizenergie sparen und ist ein wichtiger Baustein zum Erreichen der KfW-Effizienzhaus-Standards.

Kriterien:

  • Sanierung

Förderung der Sanierung von Mietwohnungen

Info: Finanzierung der Modernisierung von Mietwohnungen mittels langfristiger Darlehen mit attraktiven Konditionen, keine Miet- oder Belegungsbindung

Wer: Investoren, die ihren größeren Mietwohnungsbestand in Baden-Württemberg energetisch sanieren oder barrierearm gestalten wollen.

Bauherren, die bestehenden Mietwohnraum modernisieren, wie beispielsweise Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Privatpersonen

Was: energetische Sanierung und/oder der altersgerechte Umbau bestehender Mietwohnungen, wenn die KfW-Angebote „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ und/oder „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ über die L-Bank in Anspruch genommen werden

Förderung insbesondere der folgenden Maßnahmen:

  • energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken
  • Erneuerung von Fenstern und Außentüren
  • Einbau von Lüftungsanlagen
  • Reduzierung von Barrieren
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz

Relevanz Lüftungen: SEHR HOCH bis HOCH – eine Lüftungsanlage wird explizit als Einzelmaßnahme gefördert.
Eine effiziente Lüftung mit Wärmerückgewinnung ist ein wichtiger Baustein zum Erreichen der Anforderungen des KfW-Effizienzhaus-Standards – je nach Effizienzhaus-Standard werden zusätzliche Tilgungszuschüsse gewährt.

Kriterien:

  • Sanierung