Förderung Lüftungsanlage in Bayern
Partner: Bayerische Landesboden-Kreditanstalt (BayernLabo)
Förderung für Erwerb/ Neubau von Wohnraum
Info: Befristetes zinsverbilligtes Darlehen sowie Zuschüsse aus dem bayrischen Wohnungsbauprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum. Die Höhe des Darlehens beträgt bei Bau und Ersterwerb höchstens 30 % und bei Zweiterwerb höchstens 40 %.
Was: Neubau von Wohnraum, Erwerb von neu geschaffenem Wohnraum (Ersterwerb), Erwerb von vorhandenem Wohnraum (Zweiterwerb), Erweiterung und Veränderung von bestehendem Wohnraum
Wer: vor allem Familien mit niedrigem bis durchschnittlichem Einkommen
Relevanz Lüftungen: HOCH bei Kombination mit KfW-Energieeffizienzprogrammen (Lüftung senkt Gesamtenergiebedarf des Gebäudes und ist teilweise technische Mindestanforderung bei KfW-Effizienzhäusern)
Kriterien:
WEG-Modernisierungsprogramm
Info: Zinsverbilligtes Darlehen für energetische Sanierungsmaßnahmen, Erneuerung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums. Förderung von bis zu 85 % der förderfähigen Gesamtkosten.
Voraussetzungen: Gebäude mindestens 15 Jahre alt (bei energetischen Sanierungen muss nach Vorgaben der KfW der Bauantrag vor dem 01.02.2002 gestellt worden sein), mindestens drei Wohnungen umfassend, förderfähige Kosten müssen 5.000 € je Wohnung eines Gebäudes übersteigen
Was: energetischen Modernisierung, Erneuerung und Instandsetzung sowie zur barrierearmen und barrierefreien Anpassung des Gemeinschaftseigentums
Wer: Wohnungseigentümergemeinschaften
Relevanz Lüftungen: HOCH bei Kombination mit KfW-Energieeffizienzprogrammen (Lüftung senkt Gesamtenergiebedarf des Gebäudes und ist teilweise technische Mindestanforderung bei KfW-Effizienzhäusern)