Förderung Lüftungsanlage in Hessen

Partner: Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank) Hessen, Regierungspräsidium Darmstadt

Förderung für Neubau bzw. energetische Modernisierung von Mietwohnungen

Info: Zinszuschuss von bis 1% für KfW-Darlehen aus den Programmen „Energieeffizient Bauen“ und Energieeffizient Sanieren“

Wer: Wohnungsunternehmer, Genossenschaften, Gemeinden, Kreise, private Vermieter, Gemeindeverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Keine selbstgenutzten Wohneinheiten

Was:

  • Investitionen in Mietwohngebäuden zur nachhaltigen Verringerung von CO2 – Emissionen nach dem KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ und zwar nur diejenigen Maßnahmen, die dazu beitragen, im modernisierten Wohngebäude mindestens das Niveau des KfW-Effizienzhauses 85 zu erreichen,
  • der Neubau von Mietwohnungen entsprechend den Anforderungen des KfW-Energieeffizienzhauses einschl. Passivhäuser nach dem KfW-Programm „Energieeffizient Bauen“, und zwar nur diejenigen Baumaßnahmen, welche mindestens das Niveau eines KfW-Effizienzhauses 55 erreichen,

Relevanz Lüftungen: HOCH – Steigerung des energetischen Standards durch ein Lüftungsgerät mit hoher Wärmerückgewinnung

Kriterien:

  • Neubau
  • Sanierung

Förderung Schallschutz

Info: Zinsverbilligte Darlehen aus Regionalfondmitteln für zusätzliche Maßnahmen zum Schallschutz

Wer: Fluglärmbetroffene des Frankfurter Flughafens

Was: In Ergänzung zu dem vom Regierungspräsidium Darmstadt gewährten Zuschuss vergibt die WIBank günstige Darlehen für zusätzliche Maßnahmen.

Relevanz Lüftungen: HOCH – die freeAir Lüftung bietet Schallschutz bis zu -60dB gegenüber Fensterlüftung und sorgt für ein gutes Wohnklima.

Kriterien:

  • Sanierung
  • Kommunale Förderprogramme

Förderung für Modernisierung von Mietwohnungen

Info: Die Förderung besteht aus einem zinsverbilligten Darlehen in Höhe von bis zu 80% der förderfähigen Kosten sowie einem zusätzlichen Finanzierungszuschuss von 20% des bewilligten Förderdarlehens. Die Verzinsung des Darlehens beginnt ab erster Auszahlung. Von da an wird das Darlehen für die Dauer von 15 Jahren bis zum nächsten regulären Zahlungstermin (31.3. beziehungsweise 30.9. des Jahres für das jeweils zurückliegende Halbjahr) mit 0,55% verzinst. Der effektive Jahreszins beträgt 0,606%. Für die Restlaufzeit kann eine marktübliche Verzinsung entsprechender erststelliger Kapitalmarktmittel verlangt werden.

Nicht gefördert werden energetische Maßnahmen, die die KfW im Rahmen ihrer Programme mit zinsverbilligten Darlehen fördert.

Wer: Antragsberechtigt sind Eigentümer und Erbbauberechtigte von Mietwohnungen

Was: Die Kosten der Modernisierung sollen mindestens 5.000€ je Wohnung betragen. Die geplante Modernisierung muss mindestens vier Wohnungen umfassen. Die Finanzierung des Vorhabens muss gesichert sein. Die zu modernisierenden Wohnungen müssen seit mindestens 20 Jahren bezugsfertig sein. Ist auf dem Grundstück ein Erbbaurecht bestellt, muss die Laufzeit des Erbbaurechtes die planmäßige Darlehenslaufzeit um mindestens 10 Jahre überschreiten.

Relevanz Lüftungen: HOCH – Einbau von Lüftungen mit Schallschutz werden mitgefördert und sind u.a. explizit gefordert.

Kriterien:

  • Sanierung

Förderung von Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen – Maßnahmen betreffen Gebäude mit mindestens 4 Wohnungen

Info: Die Förderung besteht aus einem Baudarlehen und einem zusätzlichen Finanzierungszuschuss. Dabei gibt es 3 Varianten. Je nach Bindungszeitraum beträgt der Finanzierungszuschuss zwischen 20% und 40%. Die Tilgung p.a. beträgt zwischen 3,33% und 2,00%.

Die Bereitstellung von zinsgünstigen Baudarlehen setzt voraus, dass sich auch die Gemeinde oder der Gemeindeverband mit mindestens € 10.000 je Wohneinheit an der Finanzierung beteiligt. Es besteht eine Belegungs- und Mietpreisbindung.

Wer: Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die das Bauvorhaben für eigene oder fremde Rechnung im eigenen Namen durchführen oder durch Dritte durchführen lassen (Bauherrschaft). Nur zur dauerhaften Fremdvermietung. Bauträger, die Wohnraum mit dem Ziel der Veräußerung errichten, sind nicht antragsberechtigt.

Was: Förderfähig sind Maßnahmen im Mietwohnungsbau, wenn mindestens vier Wohneinheiten entstehen.

Relevanz Lüftungen: MITTEL – Vorhaben mit energieeffizienter Bauweise/ Passivhaus-Bauweise werden vorrangig bewilligt, Lüftung mit Wärmerückgewinnung ist Bestandteil des Passivhauskonzepts, senkt Gesamtenergiebedarf des Gebäudes und ist teilweise technische Mindestanforderung bei KfW-Effizinezhäusern

Kriterien:

  • Sanierung
  • Neubau
  • Eigenleistung
  • Einkommensgrenze
  • Kommunale Förderprogramme

Förderung von Mietwohnungen für Personen mit mittlerem Einkommen – Maßnahmen betreffen Gebäude mit mindestens 4 Wohnungen

Info: Die Förderung besteht aus einem Baudarlehen und einem zusätzlichen Finanzierungszuschuss. Dabei gibt es 3 Varianten. Je nach Bindungszeitraum beträgt der Finanzierungszuschuss zwischen 20% und 30%. Die Tilgung p.a. beträgt zwischen 3,33% und 2,00%. Die Bereitstellung von der Förderung setzt voraus, dass sich die Gemeinde mit mindestens € 6.000 je Wohneinheit beteiligt.

Wer: Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die das Bauvorhaben für eigene oder fremde Rechnung im eigenen Namen durchführen oder durch Dritte durchführen lassen (Bauherrschaft). Bauträger, die Wohnraum mit dem Ziel der Veräußerung errichten, sind nicht antragsberechtigt.

Was: Förderung von sozialem Mietwohnungsbau für mittlere Einkommen – Mittel für die Schaffung von Wohnraum zur dauerhaften Fremdvermietung.
Nur für Gebäude mit mindestens 4 Wohneinheiten. Mietpreisbindung.

Relevanz Lüftungen: MITTEL – Vorhaben mit energieeffizienter Bauweise/ Passivhaus-Bauweise werden vorrangig bewilligt, Lüftung mit Wärmerückgewinnung ist Bestandteil des Passivhauskonzepts, senkt den Gesamtenergiebedarf des Gebäudes und ist teilweise technische Mindestanforderung bei KfW-Effizienzhäusern.

Kriterien:

  • Sanierung
  • Neubau
  • Eigenleistung
  • Einkommensgrenze
  • Kommunale Förderprogramme