Förderung Lüftungsanlage in Mecklenburg-Vorpommern

Partner: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

Förderung für Modernisierung und Instandsetzung

Info: Zuwendungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie an selbst genutztem Wohneigentum, z.B.:

• allgemeine Förderung:
(40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu € 500,-/m² Wohnfläche, maximal zuwendungsfähige Ausgaben € 30.000,-/WE = Förderung max. € 12.000,-/WE)

• innerstädtische Altbauquartiere:
(40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu € 1.200,-/m² Wohnfläche, maximal zuwendungsfähige Ausgaben € 108.000,-/WE = Förderung max. € 43.200,-/WE – Kinderzusatz-Darlehen bei Maßnahmen an selbst genutztem Wohneigentum bis zu € 3.000,-/ Kind).

Wer: Privatpersonen, Genossenschaften, Eigentümer, innerstädtische Altbauquartiere, Wohnung, Haus,

Was: Förderungsfähig sind bauliche Maßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung von Wohnungen in Wohngebäuden, die älter als 10 Jahre sind (gerechnet ab Bezugsfertigstellung). In später fertig gestellten Wohngebäuden ist die Förderung von baulichen Maßnahmen möglich, die der Heizenergieeinsparung dienen, zur CO2/SO2-Minderung führen oder zur Wohnungsanpassung für behinderte oder ältere Menschen erforderlich sind. Förderungsfähig sind bauliche Maßnahmen an Wohngebäuden, die in Gemeinden gelegen sind, die im Landesraumentwicklungsprogramm und in den Regionalen Raumentwicklungsprogrammen als Ober-, Mittel- oder Grundzentren festgelegt sind.

Relevanz Lüftungen: HOCH – Heizenergieeinsparung ist einer der Hauptgründe für die Förderung – mit der bluMartin Lüftung kann bis zu 50% Heizenergie eingespart werden.

Kriterien:

  • Sanierung