Förderung Lüftungsanlage in Schleswig Holstein

Partner: Förderbank Investitionsbank Schleswig-Holstein

Förderung von Immobiliensanierung oder -modernisierung

Info: Modernisierungszuschuss für Selbstnutzer

Zuschuss von € 2.000,- pauschal (Mindestinvestition € 12.000,-)

Im Antrag „Zuschuss Selbstnutzer“ macht allein der Punkt Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung 40 Punkte der geforderten 100 Punkte aus.

Wer: Privatpersonen als Eigentümer einer selbt genutzten Immobilie: Keine Förderungen: Ferien-/ Zweitwohnsitze.

Was: energetische Maßnahmen zur COs-Einsparung von mindestens 20%, Anschluss an eine energieeffiziente Nah- oder Fernwärmeversorgung (Primärenergiefaktor max. 0.7 PE), barrierereduzierende Maßnahmen

Relevanz Lüftungen: HOCH – allein mit dem Einbau der freeAir Lüftung wird die Fördervorgabe bereits zu 40% erfüllt.

Kriterien:

  • Sanierung
  • Neubau
  • Eigenleistung
  • Einkommensgrenze

Förderung von Immobilienneubau

Info: zinsgünstiges Darlehen IB.SH Immo Effizienzhaus – Voraussetzung: Unterschreitung der Werte der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) um mindestens 10 %  und Einhaltung mindestens des schleswig-holsteinischen Energiestandards EffizienzhausSH100

Darlehensbetrag: 40 % der Gesamtkosten, max. € 100.000,-, fester Sollzinssatz für 15 Jahre – Tilgungssatz: 2 % oder 3 % p.a.

Wer/Was: Privatpersonen als Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie. Unterstützung von Neubau oder Neubaukauf.

Keine Förderungen: Ferien-/ Zweitwohnsitze.

Relevanz Lüftungen: HOCH – allein durch ein Lüftungsgerät mit hoher Wärmerückgewinnung kann ein Gebäude bereits ein bis zwei Energiestufen in der EnEV steigen.

Kriterien:

  • Neubau
  • Eigenleistung