Förderung Lüftungsanlage in Hamburg

Partner: Hamburgische Investitions- und Förderbank

Förderung für energetische Modernisierung von Mietwohnungen

Info: Gefördert wird die energetische Modernisierung von Mietwohngebäuden mit mind. 3 Wohneinheiten. Die Förderung erfolgt in Form eines laufenden Zuschusses über eine Laufzeit von

  • 6 Jahren im Programm A bei Stufe 1-4 oder
  • 10 Jahren im Programm A bei den Stufen 5-8 und beim Effizienzhaus-Plus.

Mindestanforderung ist ein Endenergiebedarf von ≤ 90 kWh/m²a. Alle Förderungen/ Zuschüsse sind mit der KfW kombinierbar. Je höher die erreichte Einsparung und je besser die Stufe, desto höher fällt der Zuschuss aus. Die Option einer Förderung mit Mietpreisbindung erhöht die Förderung um ca. 50%.

Was: Förderung von Energiespar- und Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden mit mindestens 3 vermieteten Wohneinheiten im Rahmen des Klimaschutzprogramms. Eigentümer oder Erbbauberechtigte.

Relevanz Lüftungen: SEHR HOCH – auf Grund zusätzlicher Zuschüsse für den Einbau einer Lüftungsanlage (neben der eigentlichen Förderung)

Kriterien:

  • Sanierung
  • Kommunale Förderprogramme

    In einzelnen Stadtteilen gibt es zusätzliche Förderungen

Förderung zur Erstellung des Hamburger Energiepasses

Info: Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von:

  • 80 % der förderfähigen Kosten bei 1-2 Wohneinheiten,
  • 70 % der förderfähigen Kosten bei 3-4 Wohneinheiten etc.
  • bzw. max. 500€ für die Erläuterung in der WEG-Versammlung und 400€ für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).

Was: Energieberatung für bestehende Wohngebäude

Wer: Grundeigentümer oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte), Mieter oder Pächter (mit Zustimmung des Eigentümers) von Wohngebäuden

Relevanz Lüftungen: HOCH – dient als Berechnungsgrundlage/ Voraussetzung für weitere Förderungen.

Kriterien:

  • Sanierung

Förderung für umfassende Modernisierung von Mietwohnungen

Info: Förderung in Form laufender Zuschüsse in Höhe von 40% der maximal anerkannten förderfähigen Modernisierungskosten (max. 705€ /m² anrechenbarer Wohnfläche). Der Zuschuss wird in gleichen Raten verteilt über 10 Jahren ausgezahlt. Für diesen Zeitraum entsteht eine Mietpreis- und Belegungsbindung. Mindestens 51% der Wohnungen müssen Grundriss – oder Ausstattungsverbesserungen erhalten. Endenergiebedarf im Bestand ≤ 120 kWh/m²a. Alle Förderungen/ Zuschüsse sind mit der KfW kombinierbar.

Was: Umfassende Modernisierung: Förderung von Energiespar- und Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden mit mindestens 3 vermieteten Wohneinheiten, auch barrierefreier Umbau/Anbau sowie Aufzüge.

Wer: Eigentümer oder Erbbauberechtigte

Relevanz Lüftungen: HOCH – Zusätzliche Zuschüsse werden u.a. gewährt bei Erreichen der energetischen Stufen 1-7 und Effizienzhaus-Plus.

Kriterien:

  • Sanierung
  • Kommunale Förderprogramme

    im Stadtteil Duisberg stehen weitere Förderungen im Bereich Denkmal zur Verfügung

Förderung der Modernisierung von Wohnungen für Studierende und Auszubildende

Info: Der gewährte Zuschuss wird in gleichen Raten über einen Zeitraum von 10 Jahren ausgezahlt. Für die Dauer von 20 Jahren gilt eine Mietpreis- und Belegungsbindung.

Die höchstzulässige monatliche Nettokaltmiete für Wohnungen und Wohnheimplätze staffelt sich nach der anrechenbaren Wohnfläche für je eine Person und beträgt 168€ (unter 24 m²), 193€ (zwischen 24 und 29 m²) oder 210€ (über 29 m²).

Mindestanforderung ist ein Endenergiebedarf von ≤ 90 kWh/m²a. Je mehr Einsparung erzielt wird, desto höher fällt der Zuschuss aus.

Was: Modernisierung von Wohnungen für Studierende und Auszubildende, z.B. Ausstattungsverbesserungen, Förderung von umfassenden Modernisierungen und energetischen Maßnahmen sowie barrierefreier Umbau/Anbau und der Einbau von Aufzügen

Wer: Eigentümer oder Erbbauberechtigte

Relevanz Lüftungen: HOCH – Zusätzliche Zuschüsse werden u.a. gewährt bei Erreichen der energetischen Stufen 1-7 und Effizienzhaus-Plus.

Kriterien:

  • Sanierung
  • Kommunale Förderprogramme

    im Stadtteil Duisberg stehen weitere Förderungen im Bereich Denkmal zur Verfügung

Förderung zum Eigenheim – für alle Personen die unter der Einkommensgrenze liegen

Info: zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse für Familien, extra Zuschüsse für den Bau energieeffizienter Häuser (z.B. IFB-Effizienzhaus 40 und Passivhaus 125€/m² Wfl., IFB-Niedrigstenergie-Haus 135€/m² Wfl.). Der Darlehenssatz wird in Abhängigkeit vom Einkommen festgesetzt. Hohes Einkommen bedeutet einen niedrigen Darlehenssatz und umgekehrt. Der Darlehenssatz beträgt maximal 1.050€ je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche. Das Baudarlehen kann sich um einen Familienzuschlag erhöhen, der für Ehepaare/Lebensgemeinschaften 10.000€ beträgt. Er erhöht sich für jedes zum Haushalt gehörende Kind. Bei einer Familie mit 2 Kindern beträgt der Familienzuschlag 20.000€.

Wer: Eigenheimförderung für alle Personen die unter der Einkommensgrenze des Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetz (HmbWoFG) liegen.

Was: Gefördert wird Wohneigentum in Form von Einfamilienhäusern (Einzelhäuser, Doppelhaushälften oder Reihenhäuser), Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Fördervoraussetzung ist ein Neubau, der noch nicht bewohnt gewesen ist (Erstbezug).

Relevanz Lüftungen: HOCH – zusätzliche Zuschüsse werden u.a. gewährt beim Bau IFB-Effizienzhaus 40, Passivhaus und Niedrigstenergiehaus. Passivhaus schreibt eine effiziente Lüftung mit Wärmerückgewinnung vor, eine Lüftung senkt Gesamtenergiebedarf des Gebäudes und ist teilweise technische Mindestanforderung bei KfW-Effizienzhäusern.

Kriterien:

  • Neubau
  • Eigenleistung
  • Einkommensgrenze

Förderung zur Schaffung von Wohnraum für Personen mit niedrigem Einkommen – 1. Förderweg

Info: Zinsgünstige Darlehen und verschiedene Zuschüsse; gefördert werden viele unterschiedliche Komponenten, u.a. Zuschuss für energiesparendes Bauen: z.B. IFB-Effizienzhaus 40 und IFB-Passivhaus: 125€/m² förderfähige Wfl. oder auch IFB-Effizienzhaus-Plus: 135€/m² förderfähige Wfl.

Wer/Was: Die zulässige Anfangsmiete liegt in der Regel bei 6,70€/qm Wohnfläche. Wohnberechtigt sind Mieter, deren Einkommen nicht mehr als 45% über den in § 8 HmbWoFG festgelegten Grenzen liegen.

Relevanz Lüftungen: HOCH – Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung wirken sich positiv auf den energetischen Standard eines Gebäudes aus und sind teilweise fester Bestandteil von Baustandarts.

Kriterien:

  • Sanierung
  • Neubau
  • Einkommensgrenze

Förderung zur Schaffung von Wohnraum für Personen mit mittlerem Einkommen – 2. Förderweg

Info: gefördert werden viele unterschiedliche Komponenten, u.a. energiesparendes Bauen: z.B. IFB-Effizienzhaus 40 oder Passivhaus: 125€/m² förderfähige Wfl., oder auch IFB-Niedrigstenergie-Haus: 135€/m² förderfähige Wfl.

Wer/Was: Die zulässige Anfangsmiete liegt bei 8,70 €/qm Wohnfläche. Wohnberechtigt sind Mieter, deren Einkommen nicht mehr als 65 % über den in § 8 HmbWoFG festgelegten Grenzen liegen. Bei Bauvorhaben mit mehr als 30 Wohneinheiten des 2. Förderwegs muss quartiersbezogen mind. ein Drittel aller insgesamt geförderten Wohnungen im 1. Förderweg errichtet werden. Kooperationen von Investoren sind möglich.

Relevanz Lüftungen: HOCH – Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung wirken sich positiv auf den energetischen Standard eines Gebäudes aus und sind teilweise fester Bestandteil von Baustandards.

Kriterien:

  • Sanierung
  • Neubau
  • Einkommensgrenze

Förderung von Wärmeschutzmaßnahmen im Gebäudebestand

Info: Mit dem Programm wird die energetische Modernisierung der Gebäudehülle (z.B. Dämmung von Wänden und Dächer oder Austausch der Fenster) bei Wohngebäuden aller Baujahre bis einschließlich 1994 gefördert.

Was: Die Modernisierung einzelner Bauteile (Bauteilverfahren) oder umfassende Modernisierungen (Bilanzverfahren) und die Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe sowie begleitende qualitätssicherne Maßnahmen wie Baubegleitung, hydraulischer Abgleich und Luftdichtheitsmessung. Welche Maßnahmen sich für Ihr Vorhaben lohnen, können Sie mit Hilfe eines Hamburger Energiepasses bestimmen lassen.

Wer: Grundeigentümer oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte) von Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern, kleinen Mehrfamilienhäusern (bis zu 2 vermieteten Wohneinheiten) sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).

Relevanz Lüftungen: MITTEL bis HOCH –  Förderung variiert je nach eingesparten kWh pro Jahr
Mit einer bluMartin-Lüftung können bis zu 50% der Heizenergie eingespart werden.

Kriterien:

  • Sanierung