Förderung Lüftungsanlage in Niedersachsen

Partner: Investitions- und Förderbank Niedersachsen (N-Bank)

Förderung von Eigentum für Haushalte mit Kindern oder Angehörigen mit Behinderung

Info: Zinsloses Darlehen 1-15 Jahre – ab Jahr 16 marktübliche Zinsen, dessen Höhe von der Anzahl und dem Alter der zum Haushalt zählenden Kinder abhängt. Darlehenssumme ab 55.000 Euro

Wer: Haushalte mit mindestens einem Kind (unter 15 Jahren), oder Haushalte zu denen mindestens ein Mensch mit Behinderung gehört

Was: Neubau, Erwerb, Ausbau, Umbau – jeweils in energiesparender Bauweise – mindestens KfW-Effizienzhaus 100 einschließlich Passivhaus

Relevanz Lüftungen: HOCH – Passivhaus schreibt eine effiziente Lüftung mit Wärmerückgewinnung vor, eine Lüftung senkt Gesamtenergiebedarf des Gebäudes und ist teilweise technische Mindestanforderung bei KfW-Effizienzhäusern.

Kriterien:

  • Sanierung
  • Neubau
  • Kommunale Förderprogramme
  • Einkommensgrenze
  • Eigenleistung

Förderung von Eigentum für Menschen mit Behinderung

Info: Zinsloses Darlehen 1-15 Jahre – ab Jahr 16 marktübliche Zinsen, dessen Höhe von der Anzahl und dem Alter der zum Haushalt zählenden Kinder bzw. auch von der Art der Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung abhängt.

Wer:

  • Haushalte mit Menschen mit Behinderung, bei denen ein besonderer baulicher Aufwand erforderlich ist, um die Wohnung behindertengerecht zu gestalten. Dazu gehören insbesondere Personen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkmal aG), Rollstuhlbenutzer sowie Blinde und hochgradige Sehbehinderungen.
  • Es können auch Haushalte mit Personen gefördert werden, die pflegebedürftig sind (mindestens Pflegestufe 2) oder für die beim Fortschreiten einer Erkrankung (z. B. Multiple-Sklerose) ein entsprechender Bedarf gegeben ist.

Was:

  • Baumaßnahmen für behindertengerechtes Wohnen
  • Neubau, Aus- und Umbau, Erweiterung, Kauf/Erwerb – jeweils in energiesparender Bauweise (mindestens KfW-Effizienzhaus 70 einschließlich Passivhaus)

Relevanz Lüftungen: HOCH – Passivhaus schreibt eine effiziente Lüftung mit Wärmerückgewinnung vor, eine Lüftung senkt Gesamtenergiebedarf des Gebäudes und ist teilweise technische Mindestanforderung bei KfW-Effizienzhäusern.

Kriterien:

  • Sanierung
  • Neubau
  • Kommunale Förderprogramme
  • Einkommensgrenze
  • Eigenleistung

Förderung zur Modernisierung von Mietwohnungen

Info: Zunächst zinsloses Darlehen Jahr 1-20, danach marktüblich, Bis zu 85 % der durch die Maßnahme verursachten Kosten

Was: Energetische Modernisierung von Mietwohnungen (Maßnahmen zur CO2-Minderung, Energieeinsparung, Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien), nur Gebäude mit mehr als zwei Mietwohnungen, Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) in der jeweils gültige Fassung sind einzuhalten

Wer: Investoren, die ältere Mietwohnungen (Fertigstellung bis zum 01.01.1995) energetisch modernisieren wollen

Relevanz Lüftungen: HOCH – unter anderem werden Lüftungen, Schallschutz und Beheizung mit gefördert.

Kriterien:

  • Sanierung
  • Eigenleistung
  • Einkommensgrenze
  • Kommunale Förderprogramme