Förderung Lüftungsanlagen in Sachsen-Anhalt

Partner: Investitionsbank (IB) Sachsen-Anhalt

Förderung der Modernisierung leerstehender Wohnungen

Info: Zuwendungen für die Modernisierung und Instandsetzung leerstehender Wohnungen von in Sachsen-Anhalt gelegenen Wohngebäuden

Die Zuwendung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben je Wohneinheit, maximal jedoch € 10.000,-.

Wer: Eigentümer von Wohnraum in Sachsen-Anhalt (Vermieter)

Was: Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Wohnungsbestand, in teilweise leerstehenden Wohngebäuden sind die bewohnten Wohnungen ebenfalls förderfähig.

Gefördert werden u.a.: Instandsetzung und Modernisierung zur Gebrauchswertverbesserung, Radonsanierung, Einhaltung der EnEV Vorschriften.

Relevanz Lüftungen: MITTEL – Lüftung mit Wärmerückgewinnung senkt des Gebäudeenergiebedarf und kann zur Einhaltung der EnEV beitragen – zugleich wird einer Radon-Konzentration vorgebeugt.

Kriterien:

  • Sanierung

Förderung der energieeffizienten und altersgerechten Wohnraummodernisierung

Info: Annuitätendarlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs, max. 50.000 Euro pro Wohneinheit je Programmteil, Mindestdarlehenshöhe 10.000 Euro, Effektiver Zinssatz zwischen 0,40 % (Altersgerechtes Umbauen & Energieeffizientes Sanieren) und 1,90% (Allgemeine Modernisierungsmaßnahmen)

Wer: Privatpersonen und private Vermieter, gewerbliche Vermieter/Wohnungsunternehmen

Was: Darlehen für allgemeinde Modernisierungsmaßnehmen, energieeffiziente und altersgerechte Wohnraummodernisierung.

Folgende Einzelmaßnahmen werden gefördert:
  • Erneuerung/ Einbau einer Lüftungsanlage
  • Wärmedämmung von Wänden
  • Wärmedämmung von Dachflächen
  • Wärmedämmung von Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster
  • Austausch der Heizung einschließlich Einbau einer Umwälzpumpe der Klasse A und ggf. einer hocheffizienten Zirkulationspumpe.
    Beim Austausch einer Heizung ist stets ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen.

Relevanz Lüftungen: SEHR HOCH – Der Einbau von Lüftungsanlagen wird explizit gefördert. Generell erhöht eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung den energetischen Standard des Gebäudes.

Kriterien:

  • Sanierung
  • Eigenleistung