Förderung Lüftungsanlage im Saarland
Partner: Saarländische Investitionskredit-bank (SIKB) sowie das Landesamt für Zentrale Dienste (LZD)
Saarländische Wohnraumförderung – Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum
Info: Zinsgünstiges Darlehen mit einer max. 30-jährigen Zinsbindung für bis zu 80% der förderfähigen Kosten – max. € 60.000,- je Wohneinheit.
Wer: Privatpersonen, unter Berücksichtigung bestimmter Prämissen der sozialen Wohnraumförderung des Saarlandes
Was: Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie und Wasser, alle baulichen Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnräume nachhaltig erhöhen oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern, u.a. sind gefordert: Allgemeiner Schallschutz, Belichtung und Belüftung, Anlagen zur Wärmerückgewinnung, Wohnfläche darf 156 m² nicht überschreiten.
Relevanz Lüftungen: SEHR HOCH – Anlagen zur Wärmerückgewinnung werden explizit gefördert
Kriterien:
Saarländische Wohnraumförderung – Modernisierung von Mietwohnraum
Info: Zinsgünstiges Darlehen mit maximal 30 Jahren Laufzeit, teils zusätzlich Tilgungszuschuss
Wer: Privatpersonen und Wohnungsgesellschaften unter Berücksichtigung bestimmter Prämissen der sozialen Wohnraumförderung des Saarlandes, es gelten Obergrenzen für die Wohnflächen je nach Haushaltsgröße
Was: Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie und Wasser, alle baulichen Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnräume nachhaltig erhöhen oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern, u.a. allgemeiner Schallschutz, Belichtung und Belüftung, Anlagen zur Wärmerückgewinnung, bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren zur Anpassung an Belange älterer oder behinderter Menschen
Relevanz Lüftungen: SEHR HOCH – Anlagen zur Wärmerückgewinnung werden explizit gefördert